Hausordnung

Hausordnung

Hausordnung

Das Missionsprivatgymnasium St. Rupert sieht seine Aufgabe als katholische Privatschule darin, eine Schulgemeinschaft zu schaffen, um Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg zu einem verantwortungsbewussten, reflektierten, achtsamen, kritischen, aber auch empathischen und gemeinschaftsfähigen, glücklichen Leben als junge Erwachsene zu begleiten und sie in den entscheidenden Entwicklungsjahren bestmöglich zu unterstützen. Die religiöse Erziehung und die Entwicklung eines Wertebewusstseins, das jungen Menschen Halt und Orientierung bietet, sind uns dabei ein besonderes Anliegen. Jeder Schultag beginnt mit einem Gebet. Die Teilnahme am Religionsunterricht sowie an religiösen Schulveranstaltungen ist für alle Schüler verpflichtend und wir erwarten dabei ein angemessenes Verhalten. Im Sinne der christlichen Nächstenliebe achten wir die religiöse Überzeugung jedes Einzelnen.

Elemente dieser Grundhaltung: – Gegenseitige Achtung, Respekt und Wertschätzung – Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft und Höflichkeit – Sorge um die Gesundheit, Sicherheit und das Wohlbefinden – Ehrlichkeit, Offenheit und Vertrauen – Sauberkeit, Ordnung und achtsamer Umgang

Die Grundlage der Hausordnung des MPG St. Rupert bildet die gesamte Rechtsvorschrift für die Schulordnung 2024, Fassung vom 01.09.2024, die durch folgende Punkte ergänzt wird:

1. Sauberkeit und Ordnung

· Jeder Schüler bemüht sich um Sauberkeit und Ordnung im und um das Schulgebäude.

· Im Bereich des Schulhauses dürfen von den Schülern nur Hausschuhe (keine Straßen- und Turnschuhe) mit nicht abfärbenden Sohlen getragen werden.

· Das gesamte Schulinventar darf nicht beschrieben, beklebt oder beschädigt werden.

· Beschädigungen an Schuleinrichtungsgegenständen oder Lehrmitteln sind umgehend zu melden. Für Schäden, die vorsätzlich oder aus grober Fahrlässigkeit entstanden sind, wird der Verursacher zur Schadenersatzleistung herangezogen. Die Durchführung notwendig gewordener Reinigungsarbeiten kann auch für den Nachmittag angeordnet werden.

· Essen ist während des Unterrichts nicht gestattet (Ausnahme: medizinisch relevante Situationen Bsp. Diabetes). Getränke, die sich in wieder verschließbaren Flaschen am Sitzplatz befinden, sind erlaubt. Essen und Trinken ist in den Fachlehrsälen verboten. Das Kaugummikauen während des Unterrichts ist untersagt. Der Essensbereich muss sauber hinterlassen und die richtige Müllentsorgung sichergestellt werden.

· Alle Schüler haben die Verpflichtung zur sorgfältigen Mülltrennung.

· Autos, Mopeds und Fahrräder dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen und auf eigene Gefahr abgestellt werden. Die Schule übernimmt dabei keinerlei Haftungsansprüche.

· Nach der letzten Unterrichtsstunde in der Klasse und den Funktionsräumen stellen die Klassenordner sicher, dass das Licht und die digitalen Tafeln beim Kippschalter ausgeschaltet, die Fenster geschlossen und die Sessel auf die Tische gestellt sind. Die Klasse ist aufgeräumt zu hinterlassen, ansonsten muss die Reinigung durch die Klasse erfolgen.

· Plakate, schriftliche Verlautbarungen und dgl. dürfen im Schulbereich nur nach Genehmigung durch die Direktion angebracht werden.

2. Verhalten und Sicherheit

· Die Schüler verhalten sich höflich und respektvoll den Mitschülern, Lehrern und Mitarbeitern des Hauses gegenüber. Wir begegnen einander mit Achtung, Höflichkeit (Grüßen) und Respekt, nicht nur in der Schule und bei Schulveranstaltungen, sondern auch im Internet und auf Social Media.

· Aggressive, rassistische, menschenverachtende, diskriminierende, gewaltverherrlichende und destruktive Äußerungen und Beschimpfungen werden nicht toleriert. Auch auf unserer Kleidung haben sie keinen Platz. Wir achten in unserer Kommunikation darauf, dass niemand beleidigt oder ausgeschlossen wird.

· Jede Ton- bzw. Filmaufzeichnung (Fotografieren, Filmen usw.) ist im Schulgebäude und am Schulgelände grundsätzlich verboten. Jede Ausnahme bedarf einer ausdrücklichen Erlaubnis von Seiten einer Lehrkraft oder der Direktion. Darüber hinaus sind sämtliche Aufzeichnungen von Online-Unterrichtsstunden via MS Teams oder anderer elektronischer Plattformen ohne Zustimmung aller beteiligten Lehrkräfte und Schüler untersagt. Auch die Veröffentlichung von Bildmaterial im Internet ist nur mit der Zustimmung aller abgebildeten Personen gestattet bzw. wenn eine Zustimmungserklärung von Seiten der Erziehungsberechtigten vorliegt.

· Das Laufen, Raufen und Ballspielen im Schulgebäude gefährdet die eigene körperliche Sicherheit und die anderer und ist daher im gesamten Schulbereich verboten.

· Das Sitzen auf den Heizkörpern und Fensterbänken ist verboten. Beim Lüften der Klasse ist es ausdrücklich untersagt, sich aus dem Fenster zu lehnen oder sich auf die Fensterbank zu setzen.

· Das Verwenden von Haushaltsgeräten (Wasserkocher, Kaffeemaschine etc.) ist generell verboten.

· Das Mitbringen von Gegenständen (Waffen, Messer, Feuerzeuge, etc.), welche die Sicherheit gefährden können, ist verboten.

· Wertgegenstände dürfen in den Turngarderoben und in den Klassen nicht aufbewahrt werden (versperrbare Garderobenschränke benützen!). Die Schule haftet weder für Wertgegenstände (z.B. Uhren, Smartphones, iPads, Schmuck, Geldbeträge) noch für die Bekleidung und Unterrichtsmittel der Schüler.

· Die Bekleidung ist so zu wählen, dass sie einer katholischen Privatschule angemessen ist. Kopfbedeckungen sind untersagt (Ausnahme: medizinische Notwendigkeit).

· Schülern ist die Nutzung von Mobiltelefonen, Smartwatches und vergleichbaren der digitalen Kommunikation dienenden Geräten in der Schule, im dislozierten Unterricht und bei Schulveranstaltungen untersagt. Bei Zuwiderhandeln werden die Geräte abgenommen und nach Beendigung des Unterrichtes bzw. der Schulveranstaltung zurückgegeben. Bei wiederholter Abnahme fließt dies in die Verhaltensnote ein. Eine Ausnahme stellt die von einer Lehrperson für mit dem Unterricht verbundene Zwecke gewährte Nutzung oder die Nutzung aus medizinischen Gründen dar. Alle Handys sind während des gesamten Schultages ausgeschaltet sicher zu verwahren. Bei mehrtägigen Schulveranstaltungen, mit denen eine Nächtigung außerhalb des Wohnortes verbunden ist, wird eine altersgerechte Nutzung der Geräte ermöglicht.

· Die „Verhaltensregeln für die Nutzung der iPads“ werden eingehalten.

· Im gesamten Schulbereich (Gebäude, Innenhof, Parkplatz) sowie bei allen Schulveranstaltungen außer Haus gilt das Verbot sämtlicher Suchtgifte (Alkohol, (E-) Zigaretten, Nikotinbeutel etc.) und Energy-Drinks (v.a. Getränke mit Taurin- und Guaranaextrakt).

· Verkehrsregelung und Verhalten im Bereich der Bushaltestelle:

– Am großen Platz vor dem Haupteingang zur Schule gilt für alle Fahrzeuge (ausgenommen Schulbusse) ein generelles Halte- und Parkverbot.

– Allen Personen, die Schüler zur Schule bringen oder von der Schule abholen, dient der große Parkplatz neben dem Schulgebäude als Ein- und Aussteigeplatz. Dort gibt es eine gekennzeichnete und unbedingt einzuhaltende Einbahnregelung.

– Alle Schüler, die Schulbusse benützen, dürfen aus Sicherheitsgründen im Wartebereich die Bodenmarkierung (dicke Linie) erst überschreiten, wenn der Bus steht und die Türen geöffnet sind.

– Schüler, die sich den Anordnungen einer Aufsichtsperson widersetzen, beim Einsteigen drängeln, sich provokant oder undiszipliniert verhalten, müssen mit disziplinären Maßnahmen rechnen. Aufsichtspersonen können für Unfälle, die sich durch Zuwiderhandlung ereignen, nicht haftbar gemacht werden.

· Das Benützen des Liftes ist nur nach Genehmigung der Direktion in Begleitung eines weiteren Schülers gestattet.

· Bei Ertönen des Räumungsalarms (Sirene) während des Unterrichts muss das Schulgebäude unter Aufsicht der Lehrpersonen klassenweise verlassen werden. Bei Ertönen des Räumungsalarms während einer Schulpause verlassen die Schüler das Gebäude eigenständig und melden sich bei der Lehrperson der kommenden Unterrichtsstunde am Sammelplatz, der sich bei der Freiluftklasse befindet. – Nähere Details sind den Bestimmungen der Brandschutzordnung zu entnehmen.

· Wir halten uns an das erarbeitete Kinderschutzkonzept, um alle Schüler vor physischer, psychischer und sexueller Gewalt an unserer Schule zu schützen. Unser Konzept besteht aus einem Schutzkonzept und den dazugehörigen Maßnahmen zum Schutzkonzept.

3. Unterricht und Schule

· Schüler werden grundsätzlich 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn bis zum Ende des Unterrichts beaufsichtigt. Ein unerlaubter Aufenthalt am Schulgelände ist untersagt und gilt als Besitzstörung. Jegliche Ausnahme bedarf der ausdrücklichen Genehmigung von Seiten der Schulleitung. Schulfremden Personen ist der Aufenthalt am Schulgelände nur aufgrund berechtigter Ausnahmen oder nach Anmeldung in der Direktion gestattet.

· Das Verlassen des Schulbereiches bzw. des Ortes einer Schulveranstaltung während der Unterrichtszeit bzw. der Schulveranstaltung ist verboten und den Schülern grundsätzlich nur mit Erlaubnis der aufsichtführenden Lehrperson gestattet.

· Das Betreten oder der Aufenthalt in anderen Räumen als der eigenen Klasse ist verboten (Ausnahme Brücke (wenn Aufsicht vorhanden), Buffet). Fremde Klassenräume und Funktionsräume wie Informatik-Räume, Biologiesäle, Physiksaal, Chemiesaal, Musiksäle,

Zeichensäle, Werkräume, Turnhallen und Teilungsräume werden nur in Begleitung von Lehrern betreten und genutzt. Die dort geltenden Regeln sind zu beachten.

· In den Pausen haben die hierfür bestimmten Schüler für die Reinigung der Tafel und alle Schüler für das Her- und Wegräumen der Lehrmittel zu sorgen.

· Nach dem Einläuten der jeweiligen Schulstunde haben die Schüler ihren Platz einzunehmen und die Unterrichtsmaterialien bereitzulegen. Sollte bis 10 Minuten nach dem Läuten der zuständige Professor nicht in der Klasse sein, so hat dies der Klassensprecher im Sekretariat oder in der Administration zu melden.

· Die Schüler nehmen regelmäßig am Unterricht teil. Ein Fernbleiben ist nur im Falle gerechtfertigter Verhinderung zulässig. In diesem Falle muss das Sekretariat (oder der Klassenvorstand) in der Früh vor Unterrichtsbeginn verständigt werden. Eine schriftliche Entschuldigung ist innerhalb von 14 Tagen dem Klassenvorstand zu übergeben.

· Wenn sich ein Schüler nicht mehr im Stande fühlt, dem Unterricht zu folgen (Übelkeit, Kopfschmerzen, Fieber…), meldet er dies dem unterrichtenden Lehrer, welcher die Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten sicherstellt und ein mögliches Abholen in die Wege leitet.

· Geplantes eintägiges Fernbleiben (z.B. Amtsweg, Arztbesuch am Nachmittag, …) ist im Voraus dem KV schriftlich durch die Eltern mitzuteilen. Unentschuldigtes Fernbleiben führt zu einer Verschlechterung der Verhaltensnote. Mehrtägiges, geplantes Fernbleiben ist im Voraus beim Direktor schriftlich zu beantragen. Der abwesende Schüler muss sich selbständig über die versäumten Unterrichtsinhalte informieren.

· Bei Schularbeiten, Tests, Checks und Klausuren sind nicht genehmigte Hilfsmittel strikt verboten und jegliches Hantieren mit dem Handy, Smartwatches und vergleichbaren der digitalen Kommunikation dienenden Geräten wird als Täuschungsversuch gewertet.

· Alle Räumlichkeiten inklusive der Außenanlagen und Sportanlagen können außerhalb der Unterrichtszeit nur mit Genehmigung der Direktion benützt werden.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine gendergerechte Formulierung verzichtet, sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Die Hausordnung ist ein Bestandteil des privaten Aufnahmevertrages und wurde mit dem Beschluss des Schulgemeinschaftsausschusses vom 26. Juni 2025 aktualisiert.

Dir. MMag. Franz Saller (Direktor)

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